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LARI-Generalversammlung verabschiedet überarbeitete Geschäftsordnung für die Nationale Kommission für Integrität in der Forschung

Während einer außerordentlichen Generalversammlung haben die Mitgliedsorganisationen der LARI (Universität Luxemburg, FNR, LIST, LIH, LISER) eine überarbeitete Geschäftsordnung für die Nationale Kommission für Integrität in der Forschung angenommen. Die überarbeitete Geschäftsordnung tritt ab sofort in Kraft und kann über den folgenden Link abgerufen werden: Geschäftsordnung der Nationalen Kommission für die Integrität der Forschung (angenommen am 12. Juni 2024). Sie wurden gemeinsam von einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des LARI-Verwaltungsrats ausgearbeitet, die sich aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden der CRI, dem LARI-Generalsekretär und Vertretern der einzelnen LARI-Mitgliedsorganisationen zusammensetzt.

Die Nationale Kommission für Integrität in der Forschung (CRI) ist ein unabhängiges Gremium innerhalb der LARI, das für die Untersuchung von Vorwürfen des Fehlverhaltens in der Forschung zuständig ist, die in den LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt oder von diesen finanziert werden. Um die Unabhängigkeit der Untersuchungen zu gewährleisten, setzt sich der CRI aus international anerkannten Experten für Forschungsintegrität zusammen, die ihren Sitz außerhalb von Luxemburg haben und keiner LARI-Mitgliedsorganisation angehören. Informationen über die aktuellen Mitglieder des Ausschusses finden Sie hier.

Die Geschäftsordnung wurde überarbeitet, um den Auftrag, den Geltungsbereich und die Arbeitsweise der CRI klarer zu definieren, die jeweiligen Verantwortlichkeiten der CRI und der LARI-Mitgliedsorganisationen vor, während und nach der Untersuchung von Fällen mutmaßlichen Fehlverhaltens in der Forschung transparenter zu gestalten und die jüngsten Änderungen in der Führung der LARI zu berücksichtigen. Die überarbeiteten Regeln sollen nicht nur den LARI-Mitgliedsorganisationen, sondern auch den Forschern und anderen Akteuren, die mit dem öffentlichen Forschungssystem Luxemburgs verbunden sind, eine klarere Orientierung darüber geben, was die CRI ist und was sie tut.

Während der Generalversammlung äußerten sich Vertreter sowohl der LARI als auch der Mitgliedsorganisationen zuversichtlich über den Nutzen und die gesteigerte Wirksamkeit der überarbeiteten Geschäftsordnung und bekräftigten ihren Optimismus, dass der gemeinsame Entwurfsprozess den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der LARI und ihren Mitgliedsorganisationen bei den künftigen Bemühungen zur Förderung der Integrität der Forschung in Luxemburg geebnet hat.

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