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Ressourcen

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Ressourcen, die Ihnen helfen sollen, Integrität in der Forschung und verantwortungsvolles Handeln in der Forschung im Allgemeinen und die Aktivitäten von LARI im Besonderen besser zu verstehen.
Die Übersicht enthält Links zu Verhaltenskodizes, Richtlinien und Empfehlungen für eine verantwortungsvolle und integre Forschung sowie Links zu Plattformen und Projekten, die sich mit Forschungsintegrität, Forschungsethik, verantwortungsvoller Forschung und Innovation, offener Wissenschaft und Forschungsbewertung befassen.  

Nützliche Links

FAQS

Welche Arten von Fehlverhalten in der Forschung untersucht das LARI?

Die LARI untersucht über ihre Kommission für die Integrität der Forschung (CRI) Fälle, wenn und soweit sie sich auf Verstöße gegen die Integrität der Forschung beziehen, die im Europäischen Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung als Fehlverhalten in der Forschung und andere inakzeptable Forschungspraktiken definiert sind oder den dort beschriebenen Verstößen ähneln. Insbesondere Abschnitt 3 des Verhaltenskodexes über "Verstöße gegen die Integrität der Forschung" ist in dieser Hinsicht von Bedeutung. Neben dem Vorwurf der Fälschung, der Fabrikation und des Plagiats sind Beispiele für andere Arten von inakzeptablen Forschungspraktiken, die das CRI untersucht, unter anderem (aber nicht ausschließlich):
  • Zulassen, dass Geldgeber, Sponsoren oder andere die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Forschungsprozess oder die unvoreingenommene Berichterstattung über die Ergebnisse gefährden.
  • Missbrauch des Dienstalters, um Verstöße gegen die Forschungsintegrität zu fördern oder die eigene Karriere voranzutreiben.
  • Die Arbeit anderer Forscher verzögern oder in unangemessener Weise behindern.
  • Missbräuchliche Verwendung von Statistiken, z.B. um in unangemessener Weise statistische Signifikanz zu suggerieren.
  • Die Verwendung von KI oder automatisierten Tools bei der Erstellung von Inhalten oder der Abfassung von Publikationen zu verbergen.
  • Vorenthaltung von Forschungsdaten oder -ergebnissen ohne Rechtfertigung.
  • Das Zerhacken von Forschungsergebnissen mit dem spezifischen Ziel, die Zahl der Forschungspublikationen zu erhöhen ('Salami-Publikationen').
  • Selektive oder ungenaue Zitate.
  • Unnötige Ausweitung der Bibliographie einer Studie, um Redakteure, Gutachter oder Kollegen zufrieden zu stellen, oder um bibliographische Daten zu manipulieren.
  • Manipulation der Autorenschaft oder Verunglimpfung der Rolle anderer Forscher in Veröffentlichungen.
  • Die Wiederveröffentlichung wesentlicher Teile eigener früherer Veröffentlichungen, einschließlich Übersetzungen, ohne das Original ordnungsgemäß anzuerkennen oder zu zitieren ('Selbstplagiat').
  • Einrichtung, Unterstützung oder bewusste Nutzung von Zeitschriften, Verlagen, Veranstaltungen oder Dienstleistungen, die die Qualität der Forschung untergraben ("räuberische" Zeitschriften oder Konferenzen und Papierfabriken).
  • Die Beteiligung an Kartellen von Rezensenten und Autoren, die sich gegenseitig rezensieren, um ihre Publikationen zu rezensieren.
  • Falsche Darstellung von Forschungsergebnissen, Daten, Beteiligung oder Interessen.
  • Einen Forscher in böswilliger Weise eines Fehlverhaltens oder anderer Verstöße beschuldigen.
  • Ignorieren mutmaßlicher Verstöße gegen die Integrität der Forschung durch andere oder Vertuschen unangemessener Reaktionen auf Fehlverhalten oder andere Verstöße durch Institutionen.
LARI untersucht keine anderen Formen des Fehlverhaltens als Verstöße gegen die Integrität der Forschung, wie oben definiert, da diese Formen des Fehlverhaltens nicht in den Aufgabenbereich der Agentur fallen. Zu den anderen Arten von Fehlverhalten, die LARI nicht untersucht, gehören (aber nicht nur) arbeitsrechtliche Streitigkeiten, unangemessenes persönliches Verhalten (z.B. Einschüchterung am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung), finanzieller Betrug, Bestechung oder Korruption. Diese Arten von Fehlverhalten sollten den zuständigen Regulierungsstellen und Behörden gemeldet werden. Wenn sich die an LARI gemeldeten Vorwürfe sowohl auf Fehlverhalten in der Forschung als auch auf andere Formen des Fehlverhaltens beziehen, wird LARI nur den Vorwürfen nachgehen, die sich auf Verstöße gegen die Forschungsintegrität beziehen.

Kann das LARI für unsere Organisation einen Workshop, ein Seminar oder eine Schulung zum Thema Integrität in der Forschung anbieten?

Ja, es gehört zu den Aufgaben von LARI, Schulungen und Trainings zur Integrität in der Forschung für die LARI-Mitgliedsorganisationen anzubieten. Solche Workshops, Seminare und Schulungen sind für LARI-Mitgliedsorganisationen sowie für die ihnen angeschlossenen Forscher, Studenten und Mitarbeiter kostenlos. Bitte wenden Sie sich an den Generalsekretär von LARI(secretarygeneral@lari.lu), wenn Sie weitere Informationen erhalten oder das Angebot von LARI im Detail besprechen möchten.

Gibt es eine Gebühr für Untersuchungen von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung?

Nein, es fällt keine Gebühr an.

Können die Ergebnisse von Untersuchungen der Kommission für die Integrität der Forschung (CRI) angefochten werden?

Nein, da die LARI kein Gericht oder ein gerichtsähnliches System ist, gibt es auch kein formelles Berufungsverfahren. Die Abschlussberichte der Kommission für die Integrität der Forschung (CRI) beruhen darauf, wie die CRI den Sachverhalt versteht, und enthalten die folgenden Elemente: 1) eine Zusammenfassung des Ergebnisses der Untersuchung, 2) eine Bewertung des Ergebnisses der Untersuchung, einschließlich einer klaren Aussage, ob ein Fehlverhalten in der Forschung vorlag, 3) eine Bewertung der Schwere des Forschungsfehlverhaltens, falls es stattgefunden hat, 4) Empfehlungen zu korrigierenden, wiederherstellenden und/oder präventiven Maßnahmen für die beteiligten Parteien, und 5) die aus der Untersuchung gezogenen Lehren, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen, die das Fehlverhalten in der Forschung hätten verhindern können, falls es aufgetreten wäre. Mit anderen Worten: Die CRI entwickelt ein evidenzbasiertes Gutachten und leitet aus ihren faktischen Erkenntnissen maßgeschneiderte Empfehlungen ab, ohne jedoch im rechtlichen Sinne eine Entscheidung zu treffen oder Maßnahmen durchzusetzen. Die CRI kann jedoch einen Fall erneut untersuchen, wenn seit dem Abschluss der ursprünglichen Untersuchung wesentliche neue Beweise verfügbar geworden sind.

Ist LARI ein Forschungsethikkomitee/Ethikprüfungsausschuss/Institutionelles Prüfgremium?

Nein, LARI ist kein Forschungsethikkomitee, Ethikprüfungsausschuss oder institutioneller Prüfungsausschuss. LARI führt also keine ethischen Prüfungen von Forschungsarbeiten durch. Weitere Informationen darüber, welches Gremium für die Durchführung von Ethikprüfungen in Ihrer Organisation und für die von Ihnen durchgeführte Forschung zuständig ist, finden Sie auf der Website Ihrer Einrichtung. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die entsprechenden Informationen zu finden, können Sie sich gerne an uns wenden, und wir werden unser Bestes tun, um Ihnen die gewünschten Informationen und Kontakte zur Verfügung zu stellen. Obwohl sich Forschungsethik und Forschungsintegrität konzeptionell überschneiden, werden sie etwas unterschiedlich geregelt. Einen nützlichen Überblick über die Beziehung zwischen Forschungsethik und Forschungsintegrität sowie über die Arbeit von Forschungsethikausschüssen und Büros für Forschungsintegrität finden Sie im ENERI-Handbuch Research Integrity and Ethics.

Wer untersucht Fälle von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung und wie wird die Unabhängigkeit der Untersuchungen sichergestellt?

Fälle von mutmaßlichem Fehlverhalten in der Forschung werden von der Kommission für Integrität in der Forschung (CRI) untersucht. Die CRI ist ein unabhängiger Ausschuss innerhalb der LARI und setzt sich aus renommierten internationalen Experten für Forschungsintegrität mit unterschiedlichem disziplinärem und geografischem Hintergrund zusammen. Derzeit hat die CRI sieben Mitglieder. Alle Mitglieder des CRI kommen von außerhalb Luxemburgs und sind nicht mit einer der LARI-Mitgliedsorganisationen verbunden. Die Ermittlungen werden ohne jegliche Einmischung der LARI-Mitgliedsorganisationen durchgeführt, d.h. die CRI arbeitet völlig unabhängig und erhält keine Weisungen oder Aufträge. Die Fälle werden in erster Linie von zwei Mitgliedern der CRI untersucht, die als erster Leser und zweiter Leser bezeichnet werden. In der Regel werden die Mitglieder der CRI mit dem größten Fachwissen in einem bestimmten Fall zum ersten und zweiten Leser ernannt. Alle wichtigen Entscheidungen werden jedoch vom gesamten Ausschuss getroffen. Weitere Informationen über die Arbeitsweise der CRI finden Sie in der Geschäftsordnung der Nationalen Kommission für die Integrität der Forschung. Wenn die Durchführung einer gründlichen Untersuchung Fachwissen voraussetzt, das nicht von den Mitgliedern der CRI abgedeckt wird, kann die CRI externe Experten hinzuziehen, für die dieselben Auswahlkriterien gelten und die an dieselben Vertraulichkeitsregeln gebunden sind wie die Mitglieder der CRI.

An wen kann ich mich wenden, um Ratschläge zur Forschungsintegrität zu erhalten?

Wenn Sie Fragen zur Integrität in der Forschung haben und Forscher, Student oder Mitarbeiter einer LARI-Mitgliedsorganisation oder anderweitig mit dem öffentlichen Forschungssystem Luxemburgs verbunden sind, können Sie sich gerne an den Generalsekretär von LARI wenden: per E-Mail, per Telefon (+352 621 553 884), über das Kontaktformular auf dieser Website oder indem Sie in unser Büro in Belval kommen (8, avenue des Hauts-Fourneaux, L-4362 Esch-sur-Alzette, 3. Stock). Sie können sich auch an den Generalsekretär der LARI wenden, um zu besprechen, ob Sie eine Anzeige wegen Fehlverhaltens in der Forschung machen möchten. Um Rat zu fragen, wie Sie mit einer Situation umgehen sollen, in der Sie sich nicht sicher sind, was Sie tun sollen, und in der Sie glauben, dass es zu einem Fehlverhalten in der Forschung gekommen sein könnte, ist immer möglich, ohne dass Sie bereits eine offizielle Beschwerde einreichen. Bitte denken Sie daran, dass das LARI als Büro für Forschungsintegrität in der Lage ist, allgemeine Fragen zur Integrität in der Forschung zu beantworten und Ihnen Hinweise zu geben, wo Sie weitere Informationen zu wichtigen Themen der Integrität in der Forschung finden können. Wenn Sie Fragen haben, die sehr spezifisch für ein bestimmtes Forschungsgebiet sind (z.B. Fragen zur Methodik), können wir möglicherweise keine sehr konkreten Ratschläge geben. In solchen Fällen werden wir jedoch unser Bestes tun, um Sie bei der Suche nach geeigneten Anlaufstellen zu unterstützen.

Kann meine Organisation Mitglied der LARI werden?

Wenn Ihre Organisation in Luxemburg ansässig ist und Forschungsarbeiten durchführt oder finanziert, ist dies potenziell möglich. In der LARI-Satzung ist das Verfahren für die Aufnahme in die LARI-Mitgliedsorganisation festgelegt. Wenn Ihre Organisation daran interessiert ist, eine LARI-Mitgliedsorganisation zu werden, wenden Sie sich bitte an den LARI-Generalsekretär und teilen Sie ihm die Einzelheiten Ihres Antrags mit(secretarygeneral@lari.lu).

Wo kann ich Leitlinien zur Integrität der Forschung finden, z. B. feld- und themenspezifische Leitlinien?

Die obigen Links führen Sie zu vielen der umfassendsten Plattformen zur Integrität der Forschung und zu verwandten Themen wie Forschungsethik und verantwortungsvolle Forschung und Innovation. Eine der umfassendsten und am leichtesten durchsuchbaren Listen von Richtlinien zu bestimmten Themen (z.B. Autorenschaft) finden Sie in einem speziellen Richtlinienbereich auf der Embassy of Good Science.

Wie lange dauern die Untersuchungen von Fällen mutmaßlichen Fehlverhaltens in der Forschung?

Die Kommission für Integrität in der Forschung (Commission for Research Integrity, CRI) des LARI ist in der Regel bestrebt, die Untersuchung eines Vorwurfs von Fehlverhalten in der Forschung innerhalb von fünf Monaten nach Einleitung der Untersuchung abzuschließen, es sei denn, rechtliche Verpflichtungen erfordern etwas anderes (dies könnte bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Plagiaten der Fall sein, wenn sie über Kanäle gemeldet werden, die die Einhaltung der Whistleblower-Gesetzgebung gewährleisten). Die CRI ist bestrebt, innerhalb eines Zeitrahmens von maximal 30 Werktagen nach Eingang der Anschuldigung zu entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet wird. In der Regel werden die Entscheidungen jedoch sehr viel schneller getroffen. In Ausnahmefällen (z.B. wenn die Informationen nicht ausreichen, um die Glaubwürdigkeit einer Anschuldigung zu beurteilen, oder wenn die Informationen nicht ausreichen, um zu beurteilen, ob eine Anschuldigung in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der CRI fällt) kann die Entscheidung länger dauern. Fälle, die sowohl Anschuldigungen umfassen, die innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitrahmens untersucht werden müssen, als auch Anschuldigungen, für die keine solche gesetzliche Verpflichtung gilt, können in zwei Untersuchungen aufgeteilt werden. Die Erfahrung (sowohl von LARI als auch von vielen anderen Büros für Integrität in der Forschung in anderen Ländern) hat jedoch gezeigt, dass einige Fälle sehr komplex sind und die Analyse großer Mengen an Beweismaterial oder umfangreiche Konsultationen mit den Beteiligten des Falles erfordern. Solche Fälle können erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die Dauer einer Untersuchung fünf Monate oder einen entsprechenden gesetzlich festgelegten Zeitrahmen übersteigt, informiert der Generalsekretär der LARI die Beteiligten monatlich über den Fall, so wie es in Artikel 9.8 der Geschäftsordnung der Nationalen Kommission für Integrität in der Forschung festgelegt ist.  

Wie schützt LARI Berichterstatter/Beschwerdeführer („Whistleblower“), Zeugen und andere Beteiligte an einer Untersuchung?

Im Allgemeinen befolgt LARI die Empfehlungen des ENRIO-Handbuchs zum Schutz von Whistleblowern in der Forschung und natürlich auch alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, z.B. in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre. Der Datenaustausch zwischen den LARI-Mitgliedsorganisationen und LARI. wird beispielsweise durch eine spezielle Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten geregelt, und der Informationsfluss zwischen der FNR und der LARI wird aufgrund der einzigartigen Rolle der FNR als Forschungsförderungsorganisation im luxemburgischen Forschungssystem durch eine maßgeschneiderte Absichtserklärung geregelt. Eine typische Schutzmaßnahme ist die Nichtnennung der Namen von mitarbeitenden Zeugen und Fallberichterstattern/Beschwerdeführern in der Kommunikation mit anderen an der Untersuchung beteiligten Parteien und in Abschlussberichten, es sei denn, die Personen stimmen einer namentlichen Nennung ausdrücklich zu. Aufgrund der Natur von Konflikten um die Integrität der Forschung kann LARI jedoch nicht garantieren, dass andere an der Untersuchung Beteiligte nicht auf die Identität von Fallberichterstattern/Beschwerdeführern und Zeugen schließen können, da oft nur eine begrenzte Anzahl von Personen Kenntnis von bestimmten Situationen, Daten, Konflikten usw. hat. Bei Urheberrechtskonflikten zum Beispiel sind in der Regel nur wenige Personen beteiligt. Wenn es darum geht, an einem Fall beteiligte Personen vor Druck oder Vergeltungsmaßnahmen zu schützen (unabhängig davon, ob es sich um Berichterstatter/Beschwerdeführer, Zeugen oder die Person handelt, auf die sich die Vorwürfe beziehen), fordert LARI von der an dem Fall beteiligten LARI-Mitgliedsorganisation einen angemessenen Schutz und arbeitet bei der Einrichtung von Schutzvorkehrungen eng mit den jeweiligen institutionellen Verantwortlichen zusammen. Personen, die in einen Fall verwickelt sind, können sich jederzeit an LARI wenden, um weitere Informationen über die bestehenden Schutzmaßnahmen zu erhalten.

Welche Arten von Fehlverhalten fallen nicht in den Bereich der LARI-Untersuchungen?

Als Büro für Integrität in der Forschung schließt der Aufgabenbereich von LARI zum Beispiel Angelegenheiten aus, die Einschüchterung am Arbeitsplatz, Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Missbrauch von Geldern, Bilanzbetrug, Bestechung und Korruption betreffen. LARI ist sich der Ernsthaftigkeit dieser Angelegenheiten bewusst, doch sind andere Organisationen am besten für derartige Untersuchungen geeignet. Einige allgemeine Informationen über die luxemburgischen Gesetze in Bezug auf Mobbing und moralische Belästigung am Arbeitsplatz finden Sie unter diesem Link.

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